Im März sind einige Bürger*innen unserer Gemeinde aktiv geworden, um Einfluss auf die gemeindlichen Entscheidungen zur Nutzung des Vorranggebietes Windenergienutzung zu nehmen.
Als Grüne stehen wir dem politischen Engagement von Bürger*innen sehr offen gegenüber: Wir freuen uns über jede*n, der sich konstruktiv in die Gemeinde einbringt. Wie schon in der Sitzung der Gemeindevertretung im März deutlich wurde, ist es das Verdienst der Initiative, dass jetzt ein großer Teil unserer Bevölkerung über das Vorranggebiet Windenergienutzung in unserer Gemeinde nachdenkt.
Die „Informationsschreiben“ von Quarnbeker Wind werfen bei uns aber in mehrfacher Hinsicht Fragen auf.
Die Quarnbeker Grünen informieren seit über drei Jahren im Quarnbeker Grün, auf der Homepage und auf Facebook über die Entwicklung bei dem sich abzeichnenden Vorranggebiet. Und auch in den Protokollen der Gemeindevertretung und des Bauausschusses ist die Beschäftigung mit dem Thema seit 2017 zu verfolgen.
Wenn "Quarnbeker Wind" sich jetzt beklagt, dass die Gemeinde erst seit März 2021 dazu informiert, dann zeigt das eher das geringe Interesse an der Gemeindepolitik in der Vergangenheit als den Informationsunwillen der Gemeinde und ihrer Vertreter.
Die Informationskampagne von "Quarnbeker Wind" wurde durch eine Umfrage mit einer kaum zu deutenden Doppelfrage eingeleitet: Ein Informationswunsch zur Windkraftplanung in der Gemeinde wurde mit der Ablehnung derselben gekoppelt. Dennoch wird das Ergebnis als klare Aussage gewertet?
Das Ziel der Initiative wird in den Informationsschreiben nicht so richtig deutlich: Argumente zur prinzipiellen Ablehnung von Windkraft (z.B. Infraschall, Schutz der Melsdorfer Au) wechseln mit der Anerkennung, dass an der Feststellung des Baurechts durch das Land kein Zweifel besteht. Während "Quarnbeker Wind" von der Gemeinde umfangreiche Informationen erwartet bleibt ihr eigenes Ziel im Unklaren: Verzögerung des Baubeginns, Höhenreduzierung, Verhinderung pauschal...
Wer macht was?
Nicht immer scheint klar, wofür die Gemeinde verantwortlich ist:
Das Land hat in drei Anhörungsrunden mit dem „Gesamträumlichen Plankonzept zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes“ und dem darauf aufbauenden Regionalplans für den Planungsraum II das Baurecht für die Vorrangfläche geschaffen. Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme zur ersten Anhörung die Ablehnung weiterer Mühlen umfangreich (inkl. Umwelt, Melsdorfer Au, Denkmalschutz, vorhandene Mühlen) deutlich gemacht. Diese Vorbehalte haben wir in der zweiten Anhörung bekräftigt. Beide Male wurden die von der Gemeinde vorgetragenen Ablehnungsgründe negativ beschieden. Entsprechend haben wir dann bei der dritten Runde den Plan nur noch zur Kenntnis genommen, die Gemeinde Melsdorf hat mit gleichlautenden Argumenten auch in der dritten Anhörung keinen Erfolg gehabt.
Damit haben die Projektträger die Möglichkeit, auf der ausgewiesenen Vorrangfläche Windenergieanlagen zu errichten. Wie sie dieses Recht nutzen, bleibt ihnen weitgehend im Rahmen der Gesetze überlassen. Wünsche an die Planungsdetails sollten deshalb in erster Linie an die Vorhabenträger adressiert werden.
Die Gemeinde kann das vorrangige Bauverfahren durch einen Bebauungsplan begleiten und ggfs. verzögern oder durch einen Städtebaulichen Vertrag Ansprüche sichern; verhindern darf und will die Gemeinde nicht.
Die Gemeindevertretung entscheidet
In unserer repräsentativen Demokratie treffen Gemeindevertreter*innen überlegt und informiert Entscheidungen für die Gemeinde und ihre Bürger*innen, überwiegend in öffentlichen Sitzungen. Leider oft bei denkbar wenig Interesse der Bürger*innen.
Der Bürgermeister ist „nur“ Ausführender der Beschlüsse der Gemeindevertretung. Er informiert die Öffentlichkeit über wichtige Vorhaben auf den Sitzungen der Gemeindevertretung, über Bürgermeisterbrief und Homepage.
Wir Grünen akzeptieren die Landesvorgaben und wollen das beste aus der Situation machen. Dieses fällt uns sicherlich leichter, weil wir der Windkraft als regenerative Energie grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Auch uns hätten die bestehenden drei Anlagen als Beitrag der Gemeinde zur Energiewende gereicht; jetzt wollen wir die verbindlichen Vorgaben in konstruktive Ergebnisse für die Gemeinde und ihre Bürger*innen umsetzen. Das sehen wir mit dem geplanten „Städtebaulichen Vertrag“ mit den Vorhabenträgern als möglich an.
Carsten Bock