Die Melsdorfer Au floss bisher als wenig beachtetes Rinnsal durch unsere Gemeinde; mit der Ausweisung der Vorrangflächen Windkraft rückt sie jetzt in das Zentrum der Diskussion.
Auch die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme 2018 die Ablehnung einer neuen Vorrangfläche mit der Melsdorfer Au begründet:
„Am nördlichen Rand des Abwägungsbereichs RDE__055 verläuft das Fließgewässer Melsdorfer Au. Die Melsdorfer Au ist Teil einer Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems. Sie stellt das verbindende Element zwischen dem Bereich Kählenwald mit Waldsaum und dem Bereich rund um den Flemhuder See, der als Hauptverbundachse eingestuft ist. Der Biotop-verbund in der Agrarlandschaft soll einen funktionalen Kontakt (Vernetzung) zwischen einzelnen Lebensräumen herstellen und funktioniert nur dann, wenn die dazwischen liegenden (Landwirtschaft-) Flächen für die ent-sprechenden Tiere zu überwinden sind. Dieser Austausch ist insbesondere für (eher) bodengebundene Tiergruppen wie Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger sowie Insekten von Bedeutung. Zudem bildet die Melsdorfer Au ein potenzielles Jagdhabitat für die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) sowie der Teich-fledermaus (Myotis dasycneme). Beide Arten jagen vorwiegend an stehenden und fließenden Gewässern. Wird kein ausreichender Abstand zu der Verbundachse eingehalten, so ist mit einer Behinderung oder Unterbindung der Vernetzungsfunktion zu rechnen und die Beeinträchtigung dieser Arten zu befürchten. Hinzu kommt, dass es sich bei den direkt an die Melsdorfer Au angrenzenden Uferbereichen um einen Moorkörper handelt. Davon betroffen ist ein Bereich in einem Abstand von ca. 1.0,0 m südlich der Melsdorfer Au zwischen Gutspark und Freileitung. Bei diesem Ufersaum handelt es sich größtenteils um Nassgrünland, der von der angrenzenden Ackernutzung ausgenommen ist und somit wie die Melsdorfer Au der Biotopverbundachse zuzurechnen ist. Im Rahmen der Aufstellung der Regionalpläne Teilfort-schreibung 2012 wurde zur Melsdorfer Au ein Schutzabstand von 300 m eingehalten, um der naturschutzfachlichen Bedeutung der Melsdorfer Au Rechnung zu tragen. Aus dem Datenblatt PR2_RDE_055 geht hervor, dass sowohl 2012 als auch 2016 ein mittelschweres Konfliktrisiko bezüglich der Verbundachse Melsdorfer Au gesehen wird. Trotz festgestelltem Konflikt-risiko wird das Vorranggebiet im nun vorliegenden Entwurf bis an die Melsdorfer Au herangezogen. Es ist jedoch nicht erkennbar, warum im Gegensatz zur Einschätzung aus dem Jahr 2012 der Schutzabstand von 300 m für entbehrlich gehalten wird. Aus den oben dargelegten Gründen ist weiterhin ein Abstand von 300 in gegenüber der regionalen Verbund-achse des Biotopverbundsystems Melsdorfer Au erforderlich, um der Be-deutung dieser Achse als Verbindung zwischen Flemhuder See und Kählen-wald ausreichend Rechnung tragen.“
Das sind genau die Argumente, die auch heute natürlich noch genannt werden und richtig bleiben.
Diese Einwände hat das Land in 3 Planungsrunden abgewogen und 2018 festgestellt:
„Die Fläche PR2_RDE_055 wird teilweise als Vorranggebiet übernommen. Alle natur- und artenschutzrecht-lichen Belange sind in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und gemäß Plankonzept berücksichtigt.“
In der zweiten Anhörung 2018 wird auf wiederholten Gemeindevortrag beschieden:
„Der Gewässer- und Biotopschutz kann im konkreten Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden und steht auf Raum-ordnungsebene nicht entgegen. Landschaftsschutzgebiete werden hier nicht in Anspruch genommen.“
Somit stehen wir jetzt vor der Feststellung, dass unsere Vorbehalte dem Raumordnungsverfahren nach Aussage des Landes nicht entgegenstehen und im Genehmigungsverfahren des erwarteten Bauantrages berücksichtigt werden.
Natur- und Biotopschützer*innen können diese Feststellungen des Landes nicht zufrieden stellen. Aber sie stellen das derzeit geltende Recht dar.